Reform des Weiterbildungsrechts

Ab dem 1. Januar 2015 ersetzt das persönliche Weiterbildungskonto, kurz „CPF“ (compte personnel de formation), den individuellen Weiterbildungsanspruch DIF (droit individuel à la formation). Die bis zum 31. Dezember 2014 unter dem DIF erworbenen und nicht in Anspruch genommenen Weiterbildungsstunden werden ab dem 1. Januar 2015 dem CPF gutgeschrieben. Ziel dieser Weiterbildungsstunden ist es, jedem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Laufbahn zu ermöglichen, zusätzliche Befähigungen und Kenntnisse zu erlangen oder deren Zertifizierung zu erleichtern.

  • Gesetz Nr. 2013-504 vom 14. Januar 2012 zur Sicherung der Arbeitsplätze
  • Gesetz Nr. 2014-288 vom 5. März 2014 zur beruflichen Weiterbildung, Beschäftigung und Unternehmensdemokratie
  • Verordnung Nr. 2014-1120 vom 2. Oktober 2014 zur Handhabung des persönlichen Weiterbildungskontos

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